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自殺幇助法

DW 1-11 [2015-11-10]

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イラスト1
Ein Gesetz zur Sterbehilfe
Beihilfe zum Suizid wurde bisher in Deutschland nicht bestraft.
Nun hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen,
das kommerzielle Sterbehilfe verbietet.
Kritiker befürchten, dass Ärzte Probleme bekommen könnten.
Lange wurde darüber diskutiert, jetzt wurde ein Gesetz beschlossen.
Es ist das erste in Deutschland zur Sterbehilfe:
Die „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung wird zukünftig in Deutschland verboten sein.
Bisher war die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar.
Das Gesetz soll Vereine stoppen,
die ein tödliches Medikament für den Suizid verkaufen.
„Wir dürfen den Tod nicht als Dienstleistung anbieten“,
sagt die SPD-Politikerin Eva Högl.
Denn im schlimmsten Fall könnten Schwerkranke überredet werden, ihr Leben zu beenden.
Die Kritiker des Gesetzes überzeugt das nicht.
Sie sorgen sich um die Ärzte.
Denn helfen diese jetzt sterbewilligen Patienten beim Suizid,
könnten sie strafrechtlich verfolgt werden.
CDU-Politiker Peter Hintze befürchtet,
dass die Ärzte sich deshalb aus der Sterbehilfe zurückziehen
und Hilfe suchende Menschen abweisen könnten.
Schwerkranke würden dann in ihrer Not allein bleiben.
„Leiden im Sterben ist sinnlos“, sagt Hintze:
„Kein Mensch muss einen Qualtod hinnehmen.“
Doch wann genau ist Sterbehilfe „geschäftsmäßig“?
Befürworter des Gesetzes sagen, sie ist geschäftsmäßig,
wenn die Sterbehilfe im Zentrum des geschäftlichen Tuns steht.
Demnach könnten Ärzte strafrechtlich nicht belangt werden.
Die Kritiker sehen das anders:
Schon die wiederholte Hilfe beim Sterben wäre juristisch gesehen „geschäftsmäßig“.
Ärzte wären also nicht geschützt vor strafrechtlicher Verfolgung.
„Nun haben wir statt einer ethischen eine juristische Debatte“,
sagt die Politikerin Halina Wawzyniak von der Partei „Die Linke“ enttäuscht.
Was „geschäftsmäßig“ im Einzelfall bedeutet,
das müssen in Zukunft die Gerichte entscheiden.
Doch hat der Staat überhaupt das Recht,
über so etwas Privates wie das Sterben zu bestimmen?
Viele Politiker finden: Nein.
Grünen-Politikerin Renate Künast etwa fordert:
„Der Staat soll sich da heraushalten.“